Bei den
Immo-Aktiengesellschaften ist der Wert des Immobilienvermögens
spätestens seit der US-Immobilienkrise in den Fokus des Interesses
gerückt. Im März dieses Jahres wurde der Immobilienbestand,
der zum Immofinanz-Konzern gehörenden Immoeast, intern abgewertet.
Ergeben hat sich das aus Veränderungen, was Miet- und
Renditeerlöse betrifft. Die Vermögenswerte gehen immerhin
auch in die Bilanzen ein, und weil diese Werte auf Schätzungen
basieren, sind regelmäßige Anpassungen sinnvoll. Die
angesprochene Immoeast bedient sich dabei eines Immobilienbewerters,
der festgestellt hat, dass der erzielbare Verkehrswert am
Immobilienmarkt nun nicht mehr so vielversprechend wäre. Bei
anderen Aktiengesellschaften ist das nicht erfolgt, und man beruft sich
dort auf das Recht, einfach die Anschaffungskosten fortzuschreiben,
womit der Zeitwert gänzlich unberücksichtigt bleibt.
Ertrags- oder Anschaffungswert
Mit der Ausweitung der Immobilientransaktionen Richtung Kapitalmarkt
ist die Wertbestimmung jedenfalls bedeutender geworden. Immobilienwerte
von hundert Milliarden Euro werden laut dem Institut für
Immobilienwirtschaft der FH-Wien in nur einem halben Jahr derzeit im
EU-Raum gehandelt. Herwig Teufelsdorfer, der beim Real Invest der BA
für das Investment zuständig ist, zieht daraus eine
Konsequenz: "Weil die internationalen Handelsabschlüsse zunehmen,
werden verlässliche Immobilienbewertungen nach internationalen
Standards immer wichtiger." Bei der Umsetzung vertraut er auf die
königlichen Immobilienbewertungsmethoden aus England. Die RICS
(Royal Institution of Chartered Surveyors) hat im sogenannten "Red
Book" ihre "Discounted Cash Flow"-Methode festgeschrieben mit dem Ziel,
transparente Deals zustande zu bringen.
Mit dem "White Book" des International Valuation Standards Committee
und dem "Blue Book" der European Group of Valuers Association gibt es
noch zwei international standardisierte Vorgehensweisen bei der
Bewertung. Vom System her kommen hier vorzugsweise Ertragswertverfahren
zur Anwendung. Dabei spielen die Erträge, welche mit einer
Immobilie erzielt werden können, die Hauptrolle. "Heutzutage sind
die Immobilien Teil des Kapitalmarktes, und da kommt es bei der
Einschätzung hauptsächlich darauf an, wie viel Miete
über die Jahre erzielt wird", erläutert Otto Bammer, Leiter
des Lehrganges für Immobilienwirtschaft an der FH-Wien, die Lage
und ergänzt: "Eigentümer von Einfamilienhäusern
orientieren sich da anders, nämlich an den Kosten einer
Immobilie." Neupreis minus Abschreibung der Wertverluste über die
Jahre bestimmt dann den Wert eines solchen Objektes.
Einzigartiges gibt es nicht
Wenn ein Haus alt ist und sich der Anschaffungswert nicht eins zu eins
umsetzen lässt, kann auch der erzielbare Verkaufswert zur
Bestimmung herangezogen werden. Wenn es also letztendlich um den
Erlös geht, sucht sich der Experte vergleichbare Objekte und
ermittelt, was dort erzielt worden ist. "Es werden fünf bis zehn
Kriterien herangezogen, die bei den Vergleichsobjekten
übereinstimmen müssen, wie etwa Lage oder Bauzustand",
beschreibt Christoph Petermann, Geschäftsführer von
Raiffeisen Immobilien, den Sachverhalt. Nun denken sich viele
Hausbesitzer, dass sie auf einem einzigartigen Baujuwel sitzen und wie
man denn da untereinander vergleichen könne? Wenn dem
tatsächlich so sein sollte, dann wird einfach der Raum, in dem die
Immobilie gehandelt wird, größer gefasst. Beim Verkauf von
großen Einkaufszentren, wie bei der Shopping City Süd, sind
es im Endeffekt europäische Maßstäbe, die herangezogen
werden. Bei einem Themenhotel hingegen wird man dafür noch auf
Bundesländerebene bleiben.
Gerade was Spezialimmobilien betrifft, ist die Bewertung laut Petermann
nicht ganz einfach: "Hier kommt es häufig vor, dass der technische
Zustand eine Nutzung noch lange ermöglicht, die Nutzungsart aber
ein kürzeres Ablaufdatum hat." Ein Beispiel sind etwa ehemalige
Cineplexx-Kinos, deren Bauten eher nur in Kombination mit einem neuen
Nutzungskonzept zu bewerten sind. "Hier entscheidet dann oft die
Erfahrung des Immobilienbewerters mit," meint Petermann und sieht eine
möglichst gute Marktkenntnis als wichtige Grundlage für die
Wertermittlung. Bei den unlängst von der BIG getätigten
Kasernenverkäufen hat sich ja gezeigt, dass eine Schätzung
von Sonderimmobilien oftmals stark unter oder über dem
Verkaufspreis liegen kann. Nachnutzungen sind eben da oder nicht, und
eventuelle Altlasten am Gelände spielen auch eine Rolle.
Bodenkontaminierungen und Bauzustand sind übrigens gesondert zu
begutachten.
Wo liegt man im Vergleich?
Über wertbestimmende, vergleichbare
Verkaufsfälle Bescheid zu wissen ist eine Aufgabe des
Bewertungsunternehmens, und auf internationaler Ebene gibt es sogar
schon Datenbanken, die man abonnieren kann. Sie geben Aufschlüsse,
welche Art von Immobilien gerade um welche Summen gehandelt wurden,
Bürotürme zum Beispiel. Beim "normalen" Mietshaus dagegen
sieht sich der Experte nach Vergleichsobjekten vor Ort um. Er eruiert,
welche ähnlichen Häuser im Zeitraum von zwei bis drei Jahren
gehandelt wurden. Nachvollziehen lässt sich das im Grundbuch, und
im Fall des Falles weiß auch ein pflichtbewusster
Bürgermeister Auskunft zu geben, zumindest in kleineren
Gemeinden. Mit hellseherischen Qualitäten des
Immobilienexperten und anderen eher gespürten als errechneten
Methoden hätte die Wertermittlung jedenfalls nichts zu tun,
hält Otto Bammer fest und betont: "Es wird nach einfachen
rechnerischen Methoden verfahren, und alles lässt sich einwandfrei
nachvollziehen." Der Sachverständige weist auch darauf hin, dass
bei Gutachten fürs Gericht gar nicht anders vorgegangen wird als
bei x-beliebigen Auftraggebern. Es geht in solchen Fällen eben nur
um die beeidete Qualität des Ganzen und nicht um die Methode.
Notwendig wird eine gerichtliche Bewertung etwa bei Insolvenzen. Der
Frage, wie viel der verwertbare Hausbestand ausmacht, wird dabei
nachgegangen. Aber auch in dem für die Betroffenen
günstigeren Fall einer Firmenübernahme bedarf es einer
Bewertung. Sven Bienert, gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger vom Wirtschaftsprüfer KPMG, beschreibt sein
Einsatzgebiet so: "Bei Due-Dilligence-Verfahren stellt sich häufig
die Frage, welche Vermögenswerte der Immobilienbestand von zu
übernehmenden Unternehmen beiträgt." Bei Privatpersonen ist
natürlich der Scheidungsfall immer wieder Grund, eine Immobilie
schätzen zu lassen. Behält etwa ein Partner das Haus, dann
löst es der andere zu einem bestimmten Preis ab.
Seine Immobilie kennenlernen
Wer seine Eigentumswohnung verkaufen will, für den
ergibt sich aus der Schätzung hingegen eine optimale
Verkaufswertfestsetzung. Georg Spiegelfeld vom gleichnamigen
Immobilienunternehmen streicht die Bedeutung hervor: "Nur wer den
genauen Wert seiner Immobilie kennt, kann bei Transaktionen drohenden
Verlusten vorbeugen." Fehleinschätzungen würden etwa
unnötige Abschläge bei den Verkaufspreisen mit sich bringen.
Ist der Preis zu hoch, bleibt man dafür auf dem guten Stück
am Ende sitzen. Im Department für Raumentwicklung an der TU Wien
hat Professor Wolfgang Feilmayr in Zusammenarbeit mit der Austria
Immobilienbörse eine statistische Methode für die
Immobilienbewertung ermittelt. Diese liefert erzielbare Marktpreise von
Einzelimmobilien, wie Wohnungen und Häusern, auf Basis der
Ausstattungsmerkmale. Der Vorteil ist, dass man gegen eine nicht allzu
hohe Gebühr mithilfe von Stammdaten rasch auf einen spezifischen
Wert kommt. "In neunzig Prozent der Fälle liegen wir knapp am
letztlich zustande gekommenen Verkaufspreis", deutet Professor Feilmayr
die Effizienz seiner Methode an. Der Nachteil ist die schlussendlich
nicht individuelle Berücksichtigung von Sonderfällen, wie
etwa architektonische Qualität. Für dieses Problem haben ja
die diversen Immobilienfonds schon eine Lösung gefunden. Man geht
einfach den umgekehrten Weg. Gebaut beziehungsweise gekauft wird nur,
wenn sich Qualität auch in bare Münze umwandeln lässt.
Peter Matzanetz
Österreichs
führendes Finanzmagazin